Wohnflächenberechnung nach WoFlV
Die Wohnflächenverordnung ist seit dem 01.01.2014 in kraft. Wir führen eine Wohnflächenberechnung für Sie durch und vermessen die Räume.
Die Wohnfläche entspricht nicht der tatsächlichen Grundfläche der Wohnung. Grund dafür ist dass sich die Wohnfläche aus den anrechenbaren Flächen der Wohnung zusammensetzt und bestimmte bereiche gar nicht oder nur zu einem Prozentanteil gerechnet werden. Entscheiden für die Berechnung ist die Raumhöhe. Dadurch werden Flächen unterhalb einer Höhe von zwei Meter nur zu 50% angerechnet und Flächen unterhalb einer höhe von einem Meter werden nicht als Wohnfläche berechnet.
Folgende Bereiche gehören zur Wohnfläche.
- Wohnzimmer
- Küche
- Esszimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Badezimmer
- Toilettenzimmer
- Abstellraum
- Nebenraum
- Flur
Folgende Bereiche gehören zur Wohnfläche. Werden jedoch nur teilweise angerechnet. In der Regel zu einem viertel, höchstens bis zur Hälfte.
- Schwimmbad
- Balkon
- Terrasse
- Loggia
- Dachgarten
- Wintergarten
Folgende Bereiche gehören nicht zur Wohnfläche.
- Kellerräume
- Abstellraum außerhalb der Wohnung
- Waschküchen
- Trockenräume
- Heizungsräume
- Garagen
- Geschäftsräume
Wir vermessen Ihr Haus oder Wohnung. Somit ermitteln wir die genaue Wohnfläche nach der WoFlV und berechnen die realen Quadratmeter. Anschließend erhalten Sie eine Auflistung Ihrer Räume mit der genauen Angabe zur Wohnfläche.