Wohnflächenberechnung nach WoFlV

Die Wohnflächenverordnung ist seit dem 01.01.2014 in kraft. Wir führen eine Wohnflächenberechnung für Sie durch und vermessen die Räume.

Die Wohnfläche entspricht nicht der tatsächlichen Grundfläche der Wohnung. Grund dafür ist dass sich die Wohnfläche aus den anrechenbaren Flächen der Wohnung zusammensetzt und bestimmte bereiche gar nicht oder nur zu einem Prozentanteil gerechnet werden. Entscheiden für die Berechnung ist die Raumhöhe. Dadurch werden Flächen unterhalb einer Höhe von zwei  Meter nur zu 50% angerechnet und Flächen unterhalb einer höhe von einem Meter werden nicht als Wohnfläche berechnet.

Folgende Bereiche gehören zur Wohnfläche.

  • Wohnzimmer
  • Küche
  • Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Badezimmer
  • Toilettenzimmer
  • Abstellraum
  • Nebenraum
  • Flur

Folgende Bereiche gehören zur Wohnfläche. Werden jedoch nur teilweise angerechnet. In der Regel zu einem viertel, höchstens bis zur Hälfte.

  • Schwimmbad
  • Balkon
  • Terrasse
  • Loggia
  • Dachgarten
  • Wintergarten

Folgende Bereiche gehören nicht zur Wohnfläche.

  • Kellerräume
  • Abstellraum außerhalb der Wohnung
  • Waschküchen
  • Trockenräume
  • Heizungsräume
  • Garagen
  • Geschäftsräume

Wir vermessen Ihr Haus oder Wohnung. Somit ermitteln wir die genaue Wohnfläche nach der WoFlV und berechnen die realen Quadratmeter. Anschließend erhalten Sie eine Auflistung Ihrer Räume mit der genauen Angabe zur Wohnfläche.

Raum Aufmass
Raumgeometrie Aufmass

Nachrechnen lohnt sich!

Es kommt immer wieder vor, dass die angegebene Wohnfläche im Mietvertrag kleiner ist als die reale Fläche. Sollte eine Abweichung unter 10% vorliegen so müssen sie dies hinnehmen und tolerieren. Jedoch ist eine gemessene Fläche 10% oder Kleiner als die im Vertrag angegebene Wohnfläche, dann stellt dies einen Sachmangel dar der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Urteil vom Bundesgerichtshof vom 10.03.2010 (VIII ZR 144/09).

Sollte nachdem die Vermessung und Berechnung durchgeführt wurde festgestellt werden dass die Wohnfläche tatsächlich größer ist als die angegebene, darf der Vermieter nicht die Miete dadurch begründet erhöhen. Sofern die Abweichung unter der 10% Grenze liegt. Urteil vom Bundesgerichtshof vom 23.05.2007 (VIII ZR 138/06).

Falls die eine Abweichung über 20% vorliegt ist der Mieter nach dem Urteil vom Bundesgerichtshof vom 29.04.2009 (XIII ZR 142/08) berechtigt das Mietsverhältnis fristlos zu kündigen.

Sie sind Mieter:

Neben der möglicherweise zu hoch berechneter Miete spielt die Wohnfläche bei der Abrechnung der Nebenkosten eine wichtige Rolle. Für den Mieter werden die Nebenkosten nach der Wohnfläche berechnet, welche in Ihrem Mietvertrag steht. Jedoch ist nicht sicher dass diese Angabe auch tatsächlich korrekt ist. Lassen Sie ihre Fläche von uns messen und berechnen um eine korrekte Nebenkostenabrechnung zu erhalten.

Sie sind Vermieter oder Makler:

Geben Sie ihren Kunden ein Zertifikat an die Hand welches die genaue Wohnfläche enthält. Die Kunden erkennen so, dass Sie mit offenen Karten spielen. Dadurch lassen sich  Rückzahlungen und Klagen seitens des Mieters vermeiden.

Kosten für Wohnflächenberechnung:

Beispiel ohne Dachschräge:

Wohnung 30 Kilometer entfernt mit 85m² tatsächlich gemessene Grundfläche.

30km x 1,00 EUR = 30,00 EUR

Grundpreis = 220,00 EUR

85m² x 2,00 EUR = 170,00 EUR

Summe 30,00 EUR + 220 ,00 EUR +  170,00 EUR = 420,00 EUR

Beispiel mit Dachschräge:

Wohnung 30 Kilometer entfernt mit 85m² tatsächlich gemessene Grundfläche.
Bei 3 Räumen sind Dachschrägen vorhanden.

30km x 1,00 EUR = 30,00 EUR

Grundpreis = 220,00 EUR

85m² x 2,00 EUR = 170,00 EUR

3 x 20,00 EUR = 60,00 EUR

Summe 30,00 EUR + 220 ,00 EUR +  170,00 EUR +  60,00 EUR= 480,00 EUR

  • An- und Abfahrt
  • Ermittlung der gefahrenen Kilometer erfolgt über Google Maps.
  • 1,00 EUR/km
  • Grundpauschale
  • Aufbereiten der gemessenen Flächen im CAD System
    Ermitteln der Quadratmeter und der anrechenbaren Wohnfläche.
    Erstellung des Zertifikates incl. der gemessenen Geometrie als 2D Kontur je Raum.
  • 220,00 EUR
  • Grundriss zeichnen
  • Erstellung eines Grundriss.
    Die tatsächlichen gemessenen Geometrien dient als Vorlage zur Erstellung des Grundrisse. Die Räume bzw. Wände werden wenn möglich begradigt und Orthogonal nachgezeichnet was eine Abweichungen zu den Messdaten zur Folge hat.
  • 60,00 EUR/m² je Etage
  • je m² gemessener Fläche
  • Berechnet werden die ermittelten Quadratmeter gemessener Fläche
  • 2,00 EUR/m²
  • Zuschlag für Räume mit Dachschräge
  • Je Raum mit Dachschräge wir der Zuschlag berechnet.
  • 20,00 EUR/Raum
  • Alle Preise zzgl. MwSt.
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